Diese Praxis arbeitet unabhängig von einem Vertrag mit der kassenärztlichen Vereinigung. Eine Abrechnung unserer Leistungen mit gesetzlichen Krankenkassen (GKV) ist nicht möglich.
Die Abrechnung für Privatpatienten erfolgt nach der aktuellen Gebührenordnung (GOÄ). Aus dem privatärztlichen Status ergibt sich die Möglichkeit, Behandlungen unabhängig von Zeit- und Budgetvorgaben durchführen zu können. Diagnostik und Therapie werden nach medizinischer Notwendigkeit und in einem zeitlich sinnvollen Ablauf geplant.
Unabhängig vom Quartalsrhythmus wird jeweils ein Behandlungsfall berechnet.
Nach Massgabe der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in der jeweils gültigen Fassung erfolgt die Rechnungsstellung an selbstzahlende Patienten oder die Versicherung freiwillig krankenversicherter Patienten (PKV).
Die GOÄ ist transparent und für jeden einsehbar.
Selbstzahler zahlen nach der Gebührenordnung eine kardiologische Komplex Behandlung, oder nur die erbrachten Leistungen.
Nach SGB V, § 76 (freie Arztwahl), Abs. 1, Satz 2, kann nach vorheriger Antragstellung auch die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für die Behandlung in einer nicht an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Praxis übernehmen, wenn nicht in einem zumutbaren Zeitraum oder nur in nicht vertretbarer Distanz ein Termin bei einem geeigneten Vertragsarzt zu realisieren ist.